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Unsere FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu unseren Dienstleistungen und der Unterstützung des Handwerks in unserer Region. Egal ob Handwerksbetrieb, Auszubildender oder interessierter Bürger – wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter. Bei offenen Fragen, kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Was ist eine Innung?

Eine Innung ist eine Vereinigung von Handwerkern desselben Gewerks oder verwandter Gewerke, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert ist. Sie vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder, fördert die Ausbildung und Weiterbildung, und unterstützt bei rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.

Was sind die Aufgaben der Kreishandwerkerschaft?

Die Kreishandwerkerschaften haben eine Vielzahl von Aufgaben, die darauf abzielen, die Interessen der Handwerksbetriebe und der lokalen Innungen zu vertreten und zu unterstützen. Hier sind die Hauptaufgaben der Kreishandwerkerschaft im Detail: 

Interessenvertretung: 

  • Politische Vertretung: Sie vertritt die gemeinsamen Interessen der Innungen und der Handwerksbetriebe gegenüber lokalen und regionalen politischen Institutionen und Behörden.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Sie fördert das Image und die Wahrnehmung des Handwerks in der Öffentlichkeit durch verschiedene PR-Maßnahmen und Veranstaltungen. 

Unterstützung der Innungen: 

  • Koordination und Beratung: Sie unterstützt die Innungen bei der Organisation und Durchführung ihrer Aufgaben, bietet Beratung und koordiniert gemeinsame Projekte.
  • Rechtsberatung: Sie bietet juristische Unterstützung in Fragen des Arbeitsrechts, des Vertragsrechts und anderer rechtlicher Angelegenheiten. 

Dienstleistungen für Handwerksbetriebe: 

  • Betriebswirtschaftliche Beratung: Sie unterstützt Handwerksbetriebe bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, wie Finanzplanung, Unternehmensführung und Marketing.
  • Weiterbildung und Schulung: Sie organisiert Fortbildungsmaßnahmen, Seminare und Workshops für Handwerker zur fachlichen und unternehmerischen Weiterbildung.
  • Existenzgründung: Sie berät Existenzgründer im Handwerk bei der Gründung und dem Aufbau ihres Unternehmens.

Förderung der Ausbildung: 

  • Ausbildungsberatung: Sie unterstützt Betriebe und Auszubildende in allen Fragen rund um die Ausbildung, hilft bei der Vermittlung von Ausbildungsplätzen und berät zu Fördermöglichkeiten.
  • Prüfungen: Sie organisiert die überbetriebliche Ausbildung und die Durchführung von Gesellen- und Meisterprüfungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Handwerkskammern. 

Organisation von Veranstaltungen: 

  • Messen und Ausstellungen: Sie organisiert und beteiligt sich an lokalen und regionalen Messen, Ausstellungen und anderen Veranstaltungen, um das Handwerk zu präsentieren und zu fördern.
  • Wettbewerbe: Sie richtet handwerkliche Wettbewerbe aus, um Talente zu fördern und die Qualität im Handwerk zu steigern.

Netzwerkbildung und Zusammenarbeit: 

  • Vernetzung: Sie fördert die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den Handwerksbetrieben und den Innungen, schafft Netzwerke und Plattformen für den Erfahrungsaustausch.
  • Kooperationen: Sie arbeitet mit anderen Wirtschaftsorganisationen, Bildungseinrichtungen und Institutionen zusammen, um gemeinsame Projekte und Initiativen zu entwickeln und umzusetzen. 

Durch diese vielfältigen Aufgaben trägt die Kreishandwerkerschaft wesentlich zur Stärkung des Handwerks auf lokaler Ebene bei, unterstützt die Betriebe in ihrer täglichen Arbeit und fördert die Ausbildung und Weiterbildung im Handwerk.

Ist die Mitgliedschaft in einer Innung zwingend erforderlich

Die Mitgliedschaft in einer Innung ist grundsätzlich freiwillig. Handwerksbetriebe können selbst entscheiden, ob sie Mitglied werden möchten oder nicht.

Die freiwillige Mitgliedschaft ermöglicht es den Betrieben, die Vorteile und Dienstleistungen der Innung in Anspruch zu nehmen, ohne dazu verpflichtet zu sein.

Wo finde ich Ausbildungsverträge?

Der Digitale Berufsausbildungsvertrag V.06 dient zu Erstellung eines Berufsausbildungsvertrags gemäß Berufsausbildungsgesetz (BBiG). Sie finden den Vertrag auf der Website der Handwerkskammer zu Köln: Ausbildungsvertrag Online

Bietet die Kreishandwerkerschaft Unterstützung bei der Ausbildung an?

Ja, die Kreishandwerkerschaft unterstützt Handwerksbetriebe bei der Ausbildung von Lehrlingen, einschließlich der Beratung zu Ausbildungsinhalten, rechtlichen Fragen und der Vermittlung von Auszubildenden.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter: Ausbildung

Wo finde ich Tarifverträge?

Tarifverträge zu den einzelnen Innungen finden Sie in der KH-App unter dem Bereich Dokumente -> Tarifverträge. Um sich in die KH-App einzuloggen, klicken Sie hier: Mitgliederbereich