Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertretern der angeschlossenen 10 Innungen. Sie werden auf 5 Jahre gewählt und üben ihr Amt ehrenamtlich aus.
Aus der Mitte der Mitgliederversammlung wird der Vorstand ebenfalls auf 5 Jahre gewählt. Auch dieses Amt wird ehrenamtlich ausgeführt. Er besteht aus dem Kreishandwerksmeister, zwei stellvertretende Kreishandwerksmeistern, dem Kreislehrlingswart und den weiteren Beisitzern.