FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ausbildung & Prüfung

Wo finde ich Ausbildungsverträge?

Der Digitale Berufsausbildungsvertrag V.06 dient zu Erstellung eines Berufsausbildungsvertrags gemäß Berufsausbildungsgesetz (BBiG). Sie finden den Vertrag auf der Website der Handwerkskammer zu Köln: Ausbildungsvertrag Online

Welche Aufgaben hat die Innung in der Ausbildung?

Die Innung unterstützt Ausbildungsbetriebe, organisiert Gesellenprüfungen, bietet überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen an und ist Ansprechpartner bei Fragen zur Ausbildung.

Wer organisiert die Gesellenprüfungen?

Die Kreishandwerkerschaft bzw. die Innung organisiert die Gesellenprüfungen. Die Gesellenprüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der Innung durchgeführt.

Wie kann ich eine Zweitschrift anfordern?

Sie können Ihre Zweitschrift bequem über unser Online-Formular auf unserer Website beantragen. Für die Ausstellung einer Zweitschrift berechnen wir eine Gebühr von 30 €.

Mitgliedschaft

Ist die Mitgliedschaft in einer Innung zwingend erforderlich?

Die Mitgliedschaft in einer Innung ist grundsätzlich freiwillig. Handwerksbetriebe können selbst entscheiden, ob sie Mitglied werden möchten oder nicht. Die freiwillige Mitgliedschaft ermöglicht es den Betrieben, die Vorteile und Dienstleistungen der Innung in Anspruch zu nehmen, ohne dazu verpflichtet zu sein.

Wie werde ich Mitglied?

Ihre Mitgliedschaft können Sie online abschließen. Füllen Sie hierzu den Aufnahmeantrag "Schnuppermitgliedschaft" aus: Mitglied werden

Alternativ können Sie einen Beratungstermin in unserer Geschäftsstelle vereinbaren. Rufen Sie uns hierzu an.

Welche Leistungen bietet die Kreishandwerkerschaft ihren Mitgliedern?

Rechtsberatung, Unterstützung bei Betriebsführung, Digitalisierungsberatung, Unterstützung bei der Mitarbeiter- und Azubigewinnung, Öffentlichkeitsarbeit, Organisation von Veranstaltungen und Seminaren, sowie die Vertretung der Interessen gegenüber Politik und Verwaltung. Einen Überblick aller Leistungen finden Sie hier.

Inkasso

Wie viele Mahnungen werden an den Schuldner/die Schuldnerin versandt?

Es werden 2 Mahnungen an den Schuldner versandt. 

Wann bekomme ich eine Rückmeldung, ob der Schuldner gezahlt hat?

Nach der ersten Mahnung hat der Schuldner ca. 14 Tage Zeit, den Betrag zu zahlen oder sich hierzu zu äußern. Geschieht dies nicht, wird eine zweite und letzte Mahnung versandt mit einer kürzeren Fristsetzung von 10 Tagen mit dem Hinweis für den Schuldner, dass wir dem Mitglied zur Beantragung eines Mahnbescheides raten. Wir setzten uns nach Fristablauf jeweils automatisch mit Ihnen in Verbindung.

Was passiert, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Wenn der Schuldner nicht zahlt und sich zu der Sache nicht äußert, kann Mahnbescheid beantragt werden. Den Antrag hierfür erstellen wir gerne für Sie.

Was passiert, wenn der Schuldner auf den Mahnbescheid nicht reagiert?

Reagiert der Schuldner auf den Mahnbescheid nicht, so kann nach Ablauf der Widerspruchsfrist von 2 Wochen ein Vollstreckungsbescheid beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden.